Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche zwischen der naturAcher GmbH, Wallenschwil 457, 5637 Beinwil (Freiamt) – nachfolgend naturAcher genannt – und dem Kunden, über die Internetseite www.sälberernte.ch der Firma naturAcher geschlossen werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen.

Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die anteilige Beerntung eines Gemüsefeldes. Das Gemüsefeld wird durch die Firma naturAcher unter Berücksichtigung der gemüsebaulichen Erfordernisse bepflanzt bzw. eingesät, gepflegt, bewässert und wenn nötig Pflanzenschutz betrieben. Die Zusammenstellung der Gemüsekulturen wird dabei durch die Firma naturAcher festgelegt. Die Aufgabe der Kunden ist die Ernte, auf Wunsch können sie Pflegearbeiten nach Anleitung der verantwortlichen Person selbständig durchführen.

Vertragsdauer

Dieser Vertrag wird für den Zeitraum vom Saisonbeginn bis zum Saisonende eines Kalenderjahres geschlossen. Danach endet das Vertragsverhältnis automatisch.

Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive anwendbarer Mehrwertsteuer (MWST.). Die Firma naturAcher behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website www.sälberernte.ch oder gemäss der separaten Preisliste der Firma naturAcher. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.

Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, spätestens aber bis zur Übergabe des Parzelle. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, ist dir Firma naturAcher berechtigt die Parzelle anderweitig zu vergeben. Nachträglich bezahlte Beträge für Parzellen die zwischenzeitlich vergeben wurden, werden zurückerstattet. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma naturAcher ist nicht zulässig. Der Firma naturAcher steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Lieferung des Produkts zu verweigern.

Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

Pflichten der Firma naturAcher

Dienstleistungserbringung
Die Firma naturAcher erfüllt ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Die Dienstleistung beinhaltet die Vorbereitung und das Bestellen der Gemüsefelder nach bestem Wissen und fachlich korrekter Ausführung, der Anbau der Gemüsejungpflanzen und die Aussaat sowie die Pflege der Kulturen.

Pflichten des Kunden

Ausübung der Nutzungsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsrechte lediglich im gewährten Umfang auszuüben, sowie die Regelungen und Auflagen der Firma naturAcher, zu beachten und zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf die Angabe der Ertemengen, der Benutzung der Infrastruktur und des Vertragsgegenstandes.
Der Kunde darf keine eigenen Pflanzen ansäen/pflanzen. Die Firma naturAcher informiert die Kunden regelmässig welche Kulturen bis wann abzuernten sind, damit Folgekulturen angebaut werden können. Wird die Kultur bis zum angekündigten Termin nicht abgeerntet, hat die Firma naturAcher das Recht die Ernte nach eigenem Gutdünken zu verwerten.
Sind Kunden abwesend oder können aus anderen Gründen ihren Ernte-Anteil nicht selber ernten, so können sie Ersatzpersonen organisieren. Sie müssen die Firma naturAcher vorgängig darüber informieren.

Der Kunde bestätigt mit dem Akzeptieren der vorliegenden AGB zudem, dass er über eine unbeschränkte Handlungsfähigkeit verfügt und volljährig ist. Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich, dass sämtliche gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, aktuell sind und mit den Rechten Dritter, den guten Sitten und dem Gesetz in Übereinstimmung sind.

Rücktritt

Es besteht kein allgemeines Rücktrittsrecht.

Kündigung

Die Firma naturAcher kann den Vertrag während der Laufzeit ohne Angabe von Gründen auflösen – insbesondere bei Widerhandlungen gegen die Nutzungsrechte und Weisungen (schriftlich, wie mündlich) der Firma naturAcher. Ein allfälliges Guthaben aus der Restlaufzeit wird ausschliesslich dann zurückerstattet, wenn die entsprechende Fläche neu vergeben werden kann.

Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma naturAcher, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Wildfrass, Diebstahl, Erdbeben, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden verunmöglicht, so ist die Firma naturAcher während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Die Firma naturAcher verpflichtet sich aber, die Beete nach anerkannter Praxis zu bewirtschaften und zu schützen sowie nach Einwirkung höherer Gewalt die Beete bestmöglich neu zu bestellen. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt, sind ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

Datenschutz

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. Die Datenübermittlung während dem Bestellprozess wird über eine verschlüsselte Verbindung abgewickelt und ist somit vom Zugriff Dritter geschützt. Die Firma naturAcher darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma naturAcher ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma naturAcher vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma naturAcher auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma naturAcher die Daten zu Marketingzwecken verwenden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen ist das Gericht am Sitz der Firma naturAcher GmbH zuständig.

Beinwil (Freiamt), 5.12.2023